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norbär
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| Titel: Fehlende Angaben in geschäftlichen eMails führen zu Abmahnungen ! |
07.02.2007 12:52 |
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74.797 Punkte (?)[Gesperrt]
Anmeldungsdatum: 24.08.2006
Beiträge: 13.519
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Vorsicht Abmahnungen ! Unternehmer sollten die Pflichtangaben in ihren eMails beachten !
Unternehmen müssen bekanntlich in ihren Geschäftsbriefen verschiedene Pflichtangaben machen. Diese Regelung galt bisher für alle Geschäftsbriefe, allerdings seit dem 01.01.2007 auch für die geschäftlichen eMails ! (Unter einem Geschäftsbrief ist jede schriftliche Mitteilung an einen oder mehrere externe Empfänger zu verstehen.)
Zu diesen Pflichtangaben gehören unter anderem die genaue Firmenbezeichnung, die Rechtsform der Gesellschaft, der Ort des Firmensitzes oder der Niederlassung sowie die Nummer des Handelsregistereintrags und das zuständige Registergericht. (Gilt für Unternehmer, auf die das HGB, das AktG oder das GmbHG anwendbar ist. Die Anwendungen ergeben sich jeweils aus § 37a HGB, § 80 AktG oder § 35a GmbHG sowie weiteren Vorschriften und können variieren.)
Interne Mitteilungen gelten in der Regel nicht als Geschäftsbriefe.
Ist man von den oben aufgeführten Gesetzen betroffen, so sollte man darauf achten, dass sowohl beim Versand von eMails, aber auch auf der Webseite des Unternehmens die nötigen Pflichtangaben vorhanden sind.
Fehlen diese Angaben, dann kann das Registergericht ein Bußgeld verhängen oder findige Anwälte und Konkurrenten ziehen eine kostenintensive Abmahnung durch.
Wichtig ist, dass für den Empfänger die Angaben deutlich lesbar sind.
Das neue “Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister” (EHUG) gilt seit dem 01.01.2007.
Anhang: Wer eine Abmahnung aus obigem Grund erhält, sollte von einem spezialisierten Rechtsanwalt diese überprüfen lassen. Auf keinen Fall sollte die Unterlassungserklärung unterzeichnet oder voreilig die geforderten Gebühren entrichtet werden .
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FasterBlaster
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| Titel: Fehlende Angaben in geschäftlichen eMails führen zu Abmahnungen ! |
09.03.2007 11:57 |
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Anmeldungsdatum: 02.02.2007
Beiträge: 13
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Der Berich ist inhaltlich korrekt, aber einschränkend sollte erwähnt werden, dass diese neue strengere Regelung nur für Einzelkaufleute, OHG's, KG's und Kapitalgesellschaften gilt. Wer also eine Gesellschaft Bürgerlichen Rechts (GbR) oder ein Kleingewerbe betreibt der ist nicht von der Regelung betroffen.
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