74.797 Punkte (?)[Gesperrt]
Anmeldungsdatum: 24.08.2006
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Zitat: Nach Angaben des Verbraucherzentrale Bundesverband häuften sich in den vergangenen Monaten Beschwerden zu Internetangeboten, auf deren Kostenpflichtigkeit die Verbraucher erst bei Erhalt einer Rechnung aufmerksam wurden. Werden diese Forderungen nicht bezahlt drohen die Anbieter mit dem Anwalt oder lassen den Betrag durch ein Inkasso-Büro eintreiben, dass oft weitere Kosten berechnet.
Solltest Du wegen Deiner Neugierde, mal bei Seiten die Dir Dienstleistungen wie zum Beispiel die Berechnung der Lebenserwartung, Online-Spiele, Führerscheintests oder angeblich unbegrenzt kostenlosen SMS-Versand anpreisen, Dich "gratis" registriert haben und bekommst plötzlich eine Rechnung über zich Euro, dann solltest Du Dich sofort nach Erhalt der ersten Rechnung wehren, indem Du widersprichst und klar machst, dass Du keinen Vertrag zu diesen Bedingungen schliessen wolltest und deshalb auch nicht bereit bist zu bezahlen ! Dies empfiehlt der Rechtsanwalt der Verbraucherzentrale Berlin.
Zitat: Bisher ist laut Finanztest nicht bekannt, dass Anbieter Kunden verklagt hätten. Als Grund dafür wird vermutet, dass bei einem Gerichtsverfahren auch das Angebot selbst geprüft werden könnte und möglicherweise für rechtswidrig erklärt wird. Ein Umstand, den die Betreiber natürlich vermeiden möchten. aus zdf.de
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Anmeldungsdatum: 11.12.2006
Beiträge: 3.476
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Man bekommt im Leben normalerweise nichts einfach so geschenkt
________________________________________ Mir ist langweilig, ich bin müde, mir ist kalt, ich hab Hunger!
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