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Sony Ericsson Seite 1/1
Garantie Handy noch nicht abgelaufen und Zubehör defekt
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Toto-Nordenia
Titel: Garantie Handy noch nicht abgelaufen und Zubehör defekt 19.09.2011 19:15
302 Punkte (?)
Anmeldungsdatum: 24.06.2007
Beiträge: 314
Hallo,

ich habe ein W705 von Sony Ericsson und das hat noch Garantie. Leider ist mein Hedset, was mit in der Packung als Zubehör dabei war defekt (höre nur noch auf einem Ohr). Nun sagten sie mir im Laden, da seien nur 6 Monate Garantie drauf (was ja sein mag) aber das Zubehör befindet sich ja im Lieferumfang des Handys. Auf jeden fall wollten sie es nicht einschicken, weil sie meinten, es würde so wieder zurück kommen. Meine Frage an die jenigen hier, die sich mit dem Recht ein wenig besser auskennen:

Habe ich das Recht auf ein neues kostenloses Headset, wenn es im Bezug zum Handy noch innerhalb der Garantiezeit befindet, oder zählt beim Handyzubehör (auch wenn es mit dabei war) nicht dazu?

Gruß
Toto-Nordenia

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c4lvin
Titel: Garantie Handy noch nicht abgelaufen und Zubehör defekt 20.09.2011 02:55
6.011 Punkte (?)
Anmeldungsdatum: 03.06.2007
Beiträge: 1.351
Hallo,
nein, du hast kein Recht auf Austausch oder Reperatur.

Grund:
Auf das Gerät MUSS der Hersteller mindestens 2 Jahre Garantie geben, auf Verschleißteile, wie Akku, Ladegerät, Headset, Speicherkarte usw., nur mindestens 6 Monate.
Es ist ja auch klar, Kabelbrüche oder Ähnliches treten bei regelmäßigem Gebrauch ja teilweise schon nach wenigen Monaten auf.

Gruß
C4lvin

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Toto-Nordenia
Titel: Garantie Handy noch nicht abgelaufen und Zubehör defekt 20.09.2011 06:58
302 Punkte (?)
Anmeldungsdatum: 24.06.2007
Beiträge: 314
Moin,

schade, dass es so ist. Dann habe ich wohl Pech gehabt. Dann nehme ich erst das ältere noch vom vorherigen Handy und hole mir vielleicht mal ein neues, weil der Klang taugt nix im Gegensatz zum Defekten.
Danke für die Antwort!

Gruß
Toto

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Black-Baron
Titel: Garantie Handy noch nicht abgelaufen und Zubehör defekt 20.09.2011 11:25
1.667 Punkte (?)
 
Anmeldungsdatum: 08.04.2007
Beiträge: 674
2 Mitglieder finden diesen Beitrag gut
(+4 Punkte)
c4lvin hat folgendes geschrieben:
Grund:
Auf das Gerät MUSS der Hersteller mindestens 2 Jahre Garantie geben


Ein Hersteller MUSS erst einmal gar keine GARANTIE anbieten. Die meisten Hersteller machen dies jedoch um zu zeigen, dass ihre Produkte nicht sofort kaputt gehen.
Was du meinst ist die gesetzliche Gewährleistung. Das ist eine verpflichtende Leistung für jeden Hersteller. Diese geht ebenfalls 2 Jahre. In den ersten 6 Monaten liegt die Beweislast, dass ein Defekt vom kunde verursacht wurde, beim Hersteller. Nach den 6 Monaten dreht sich die Beweislast um. D.h. du musst nachweisen, dass das Gerät diesen Defekt schon durch die Produktion bekommen hat. Das ist bei Zubehör in der Regel nicht machbar.
Also für dich ändert sich nichts, die Kopfhörer sind hin...
Aber ein Hersteller ist nicht verpflichtet irgend eine Garantie zu geben.
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c4lvin
Titel: Garantie Handy noch nicht abgelaufen und Zubehör defekt 20.09.2011 14:33
6.011 Punkte (?)
Anmeldungsdatum: 03.06.2007
Beiträge: 1.351
http://www.testberichte.de/p/sony-ericss...richt.html

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Toto-Nordenia
Titel: Garantie Handy noch nicht abgelaufen und Zubehör defekt 20.09.2011 16:07
302 Punkte (?)
Anmeldungsdatum: 24.06.2007
Beiträge: 314
@Black Baron

ja, ich meinte auch die Gewährleistung und kenne auch die Regelungen zwischen Gewährleistung und Garantie so wie du es geschrieben hast. Manchmal benutze ich das Wort "Garantie" allerdings noch, so wie viele andere Menschen es auch machen. Theoretisch könnte ich das Wort ignorieren, aber damals hatte man es sich eingebrannt, weil da jeder zu "Garantie" gesagt hat und heute weiß man, dass es "Gewährleistung" heißt.

@c4lvin
danke für den Link, hatte ich auch schon gesehen im Netz. Schaue ich mal ob die sich mehr lohnen als die HPM 77/HPM88

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Black-Baron
Titel: Garantie Handy noch nicht abgelaufen und Zubehör defekt 20.09.2011 16:47
1.667 Punkte (?)
 
Anmeldungsdatum: 08.04.2007
Beiträge: 674
Dann ist gut wenn du den Unterschied kennst. Es sind einfach immer noch zu wenige die den Unterschied wirklich kennen. Rechtlich ist er aber eben gewaltig ;)
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