HomeArtikelDownloadsForum
PCFreunde.deForumSpecialsPC/Online-Recht
Besucher online: 980
Schnellsuche

Anzeigen

Community

Foren
PC/Online-Recht Seite 1/1
Darf ich mit 13 Ego-Shooter spielen?
AntwortenNeues ThemaZur akzeptierten AntwortZur Themenliste
Seiten:
1
Nachricht
Mikiman98
Titel: Darf ich mit 13 Ego-Shooter spielen? 22.08.2011 10:29
32 Punkte (?)
 
Anmeldungsdatum: 20.05.2010
Beiträge: 32
Darf ich mit 13 Ego-Shooter spielen ohne mich bzw meine Eltern strafbar zu machen?
Private Nachricht senden  
 
L3oop
Titel: Darf ich mit 13 Ego-Shooter spielen? 22.08.2011 10:37
Moderator
45.021 Punkte (?)
Anmeldungsdatum: 25.04.2008
Beiträge: 9.399
Experte
Akzeptierte Antwort
(+50 Punkte)
Soweit ich weiß geht es dabei nur um den Kauf der Spiele, d.h. ein Erwachsener muss sie kaufen. Das Spielen ist jedoch nicht verboten, schon alleine deswegen, weil man das nicht nachkontrollieren kann und Minderjährige so oder so an die Spiele kommen.

[Zuletzt bearbeitet: 22.08.2011 10:38]

________________________________________
StereomixBootreihenfolge ändernPC beschleunigen
Private Nachricht senden  
 
AlexTheNoob
Titel: Darf ich mit 13 Ego-Shooter spielen? 27.08.2011 14:51
1.021 Punkte (?)
Anmeldungsdatum: 19.11.2007
Beiträge: 314
Quelle: 123recht.de

Zitat:
Der Strafrahmen kann § 27 Abs. 1 JuSchG entnommen werden („… Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe."). Für Eltern gilt das „Erzieherprivileg" aus Abs. 4, wonach sich Eltern nur dann strafbar machen, wenn sie ihre Erzieherpflichten gröblich vernachlässigen. Das bloße Überlassen ist aber keine gröbliche Verletzung der Erzieherpflichten. Aus den Regelungen zum Erzieherprivileg kann nicht geschlossen werden, dass Eltern mit der Überlassung von „Ballerspielen" oder Pornos irgendeinen besonderen erzieherischen Zweck verfolgen müssen. Das Erzieherprivileg ist vielmehr einfachgesetzliche Ausformulierung der grundgesetzlich garantierten Elternrechte (Art. 6 Abs. 2 GG), wonach die Eltern und nicht der Staat (durch ein JuSchG) entscheiden, wie Kinder erzogen werden. Daher können Eltern im Rahmen ihres Erzieherprivilegs natürlich auch den 16-jährigen Sohn bitten, dem 12-jährigen Bruder ein Ab-16-Spiel zu überlassen. „Jetzt darf Kevin-Leandro aber auch mal ballern", ist vollkommen in Ordnung (rechtlich gesehen).


Solange deine Eltern dir das ganze also kaufen und deinen Erziehung nicht vernachlässigen oder grob fahrlässig dich psychischen Gefahren aussetzen, geht das also klar.
Zumindest laut meiner Definition des ganzen - bin leider weder Anwalt noch in irgendeiner Art Rechtsexperte.

________________________________________
sysProfile
League of Legends (ref. Link)
Private Nachricht senden  
 
AntwortenNeues ThemaZur akzeptierten AntwortZur Themenliste
Seiten:
1
Community Login
eMail:
Passwort:
Auto-Login