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freches Frettchen
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| Titel: GVU verfolgt Nutzer von illegalem Streaming-Portal Kino.to |
16.06.2011 10:04 |
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Moderator 13.714 Punkte (?)
Anmeldungsdatum: 03.07.2008
Beiträge: 5.187
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Experte |
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Meine Fresse, blasen die sich von der GVU auf Die kommen doch garnicht damit durch.Ich weiss garnicht,was die damit jetzt bezwecken.Falls die wirklich vor Gericht gehen, - das müssen die ja schon,um ihre "Forderungen"durchzusetzen, - dann kostet die das 'ne Stange Geld,verlieren zu99%, und dann? Vielleicht kann ja jemand was genaueres dazu schreiben. liebe Grüsse vom Uwe
[Zuletzt bearbeitet: 16.06.2011 10:06]
________________________________________ ich bin gegen Drogen, Rassismus und Nazis mein Verein - BVB Dortmund
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ATI Gott
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| Titel: GVU verfolgt Nutzer von illegalem Streaming-Portal Kino.to |
16.06.2011 13:53 |
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Anmeldungsdatum: 14.04.2010
Beiträge: 645
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Tutorial Autor (?) |
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Also die übertreiben echt...Jeden der kino.to genutzt hat zu finden und dann zu bestrafen? Sicher Der Film mit den meisten Aufrufen war meiner Erinnerungen nach über 10.000.000. Viel Spaß!
________________________________________ Mein grün/rotes Monster
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madschuli
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| Titel: GVU verfolgt Nutzer von illegalem Streaming-Portal Kino.to |
16.06.2011 15:45 |
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Moderator 26.546 Punkte (?)
Anmeldungsdatum: 13.10.2005
Beiträge: 4.905
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Experte |
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Meiner Meinung zu diesem Thema ist zweigespalten:
Ich habe diese Seite nie verwendet, das war mir ehrlich gesagt zu billig. Unabhängig davon sollten einige Leute durchaus ein schlechtes Gewissen haben. Viele nutzten das ja gerne mal frei nach dem Motto - Ey, is Stream - is legal! Obwohl sie genau wussten, dass das nicht legal sein kann.
Ich hab das schon kommen sehen, dass die früher oder später ausgehoben wird.
Meine persönliche Meinung zu Raubkopien & Co. ist, dass sich die Leute hier viel zu gierig verhalten - und zwar beide Seiten.
Einige User möchten alles sofort und gratis haben - und bekommen das auch. Die Industrie will möglichst viel Geld aus der Kundschaft quetschen und alles 5x verkaufen (Limited Edition, Sonder Edition, Collectors Edition....). Gleichzeitig hinken die technisch tlw. Lichtjahre hinterher - im Netz bekommt man Dinge früher in besserer Qualität als auf DVD - da kann irgendwas nicht stimmen.
Würden sich die Hersteller mal etwas mehr auf die Technik und Qualität und weniger auf Max. Profit konzentrieren (Ausnahmen bestätigen zum Glück die Regel und nein, 3D Kopfweh Schmarrn ist keine coole technische Neuerung) und die Leute konsequent nur noch das kaufen was sie auch interessiert (gute Filme sind es Wert gekauft zu werden - schlechte Filme sollen dort bleiben wo sie sind) dann müsste sich meiner Meinung nach die Situation für alle Seiten wesentlich verbessern.
Die Ankündigung zur Verfolgung der User - naja dahinter steckt meiner Meinung nach hauptsächlich Abschreckung. Ich glaube, dass da einige Examples statuiert werden - spannend wird jedoch, ob die Richter dann das Betrachten von Streams mit illegalen Inhalten auch als Straftat werten werden oder eben nicht. Denn wenn das mal als Straftat verurteilt wird dann wirds lustig...
[Zuletzt bearbeitet: 16.06.2011 15:52]
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abcdefghij
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| Titel: GVU verfolgt Nutzer von illegalem Streaming-Portal Kino.to |
16.06.2011 15:51 |
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Anmeldungsdatum: 09.04.2006
Beiträge: 12.937
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Was ich aber nicht verstehe (bzw. wo ich einfach nicht genug informiert bin) - wenn jetzt das Ansehen dieser Streams zur Straftat erklärt wird, können doch eigentlich nur die bestraft werden, die nach der eindeutigen Klärung der Gesetzeslage noch solche Streams aufrufen, oder?
________________________________________ Whatpulse - What else? http://meinneuerblog.wordpress.com/
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madschuli
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| Titel: GVU verfolgt Nutzer von illegalem Streaming-Portal Kino.to |
16.06.2011 15:59 |
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Moderator 26.546 Punkte (?)
Anmeldungsdatum: 13.10.2005
Beiträge: 4.905
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Experte |
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Zitat: Was ich aber nicht verstehe (bzw. wo ich einfach nicht genug informiert bin) - wenn jetzt das Ansehen dieser Streams zur Straftat erklärt wird, können doch eigentlich nur die bestraft werden, die nach der eindeutigen Klärung der Gesetzeslage noch solche Streams aufrufen, oder?
Da drückt wohl jemanden das schlechte Gewissen. :-)
Soweit ich das verstanden habe gibt es da eine bestimmte Verjährungsfrist - ob das jetzt auch für solche Fälle gilt - keine Ahnung. Aber ich glaube schon, dass wenn entsprechend Daten vorhanden sind es möglich wäre, dass da noch was rauskommt.
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Hollywood
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| Titel: GVU verfolgt Nutzer von illegalem Streaming-Portal Kino.to |
16.06.2011 20:02 |
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Anmeldungsdatum: 31.01.2009
Beiträge: 1.074
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freches Frettchen hat folgendes geschrieben: Die kommen doch garnicht damit durch.Ich weiss garnicht,was die damit jetzt bezwecken.Falls die wirklich vor Gericht gehen, - das müssen die ja schon,um ihre "Forderungen"durchzusetzen, - dann kostet die das 'ne Stange Geld,verlieren zu99%, und dann?
Also ich denke die wollen allen einfach einen Schreck einjagen damit viele Leute abgeschreckt werden und wollen das garnicht ernsthaft durchziehen. Halt so eine Maßnahme wie die Unfallbilder bei zu schnellem Fahren etc.
________________________________________ Was guckst du ? Ich bin nur die Signatur ... .
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tho.moore
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| Titel: GVU verfolgt Nutzer von illegalem Streaming-Portal Kino.to |
16.06.2011 20:45 |
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Anmeldungsdatum: 22.12.2009
Beiträge: 972
1 Mitglied findet diesen Beitrag gut
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abcdefghij hat folgendes geschrieben: Was ich aber nicht verstehe (bzw. wo ich einfach nicht genug informiert bin) - wenn jetzt das Ansehen dieser Streams zur Straftat erklärt wird, können doch eigentlich nur die bestraft werden, die nach der eindeutigen Klärung der Gesetzeslage noch solche Streams aufrufen, oder?
Je nachdem:
Sollte Streaming jetzt von einem Gericht als "Download" interpretiert werden, würde das selbe Gesetz greifen, welches schon den Download illegal gemacht hat. In so einem Fall könnte man es auch rückwirkend nutzen, da es dann schon immer eine Straftat gewesen ist.
Wenn ein Gericht aber entscheidet, Streaming ist was anderes wie Download, wäre Streaming legal. In so einem Fall müsste man die Gesetze erstmal erweitern, damit auch Streaming illegal wird. Dann kann man es natürlich nicht rückwirkend nutzen.
tho.moore
EDIT: Mal was anderes zu dem Thema: Bei einem Seitenaufruf wird ja die IP gespeichert, soweit klar. Aber wie will den bitte die Staatsanwaltschaft unterscheiden, ob Leute einfach nur mal kurz auf der Seite vorbeigeschaut haben oder sich wirklich einen Film angesehen haben. Selbst wenn ich mir keinen Film angesehen habe, nur die Seite besucht habe, wird meine IP ja gespeichert.
Gibt es eine technische Möglichkeit herrauszufinden, ob die jeweilige IP wirklich auf den "Play" Button des Stream geklickt hat (also ob der Film zwischenzeitlich auf der eigenen Platte gespeichert wurde)? Wüsste grade keine...
[Zuletzt bearbeitet: 16.06.2011 20:50]
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soulleader
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| Titel: GVU verfolgt Nutzer von illegalem Streaming-Portal Kino.to |
16.06.2011 22:02 |
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Anmeldungsdatum: 25.12.2010
Beiträge: 100
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So weit ich weiß, gibt es keine Möglichkeit das nachzuweißen mit dem angiken oder nicht. Aber es gibt doch so ein chach ordner vom browser wo so dinge gespeichert werden... den müsste man löschen 
________________________________________ Möchte mich um die ganzen Rechtschreibfehler von mir schonmal entschuldigen. ^^
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tho.moore
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| Titel: GVU verfolgt Nutzer von illegalem Streaming-Portal Kino.to |
16.06.2011 22:38 |
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Anmeldungsdatum: 22.12.2009
Beiträge: 972
1 Mitglied findet diesen Beitrag gut
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Cache nützt der Staatsanwaltschaft wohl kaum was, dafür müsste sie erstmal vor den Rechner kommen Typisches Henne-Ei-Problem
Helfen würde natürlich die gespeicherten IPs der Hoster, aber wie immer gerne erwähnt wird hat kino.to direkt nie Sachen gehostet.
Die gespeicherten IPs der Seite kino.to sind daher doch eigentlich nutzlos...
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