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geilo
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| Titel: eBay Grafikkarte zu günstig verkauft worden? Was tun? |
19.05.2011 21:32 |
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Anmeldungsdatum: 30.01.2008
Beiträge: 2.109
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Hallo,
wie die Überschrift schon sagt wurde meine Grafikkarte zu günstig versteigert Eine neuwertige GTX 560 Ti ist weit mehr Wert als 40€ was soll ich denn jetzt tun? Den Käufer anschreiben oder wie?
________________________________________ Die Medien meinen auf die kleinen Blutspritzer das CSS ein Horrorspiel ist :OMG:
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tho.moore
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| Titel: eBay Grafikkarte zu günstig verkauft worden? Was tun? |
19.05.2011 22:10 |
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Anmeldungsdatum: 22.12.2009
Beiträge: 972
Akzeptierte Antwort (+50 Punkte)
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Hey,
schöne Welt in der du da lebst
Ne mal ernsthaft, was glaubste denn? Wenn der Kauf rechkräftig gewesen ist (also keine Tricks beim bieten) wirst du damit leben müssen.
Der Käufer hat ein Recht darauf und wenn du mit dem Gebot nicht einverstanden bist, ist das dein Pech => du wirst damit leben müssen, du hattest die Chancen ein Mindestgebot beim Start fest zu legen.
tho.moore
P.S.: Aber Fragen kostet natürlich nicht Kannst den Käufer ja mal freundlich fragen, ob er bereit wäre dir freiwillig mehr Geld zu geben
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Flammensturm
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| Titel: eBay Grafikkarte zu günstig verkauft worden? Was tun? |
19.05.2011 22:14 |
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Anmeldungsdatum: 01.08.2010
Beiträge: 214
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Ich denke mal wenn du kein Mindestgebot angegeben hast und es beispielsweise ab 1 Euro hast laufen lassen, dann kannst du da wohl nicht viel tun. Dann hast du quasi gesagt "wenns mehr wird ist schön, aber ich bin auch schon mit 1 Euro zufrieden".
Edit: Grad bei Google hierzu gefunden:
Zitat: Über ebay kommt ein gültiger kaufvertrag zustande. Überleg mal was du denken würdest wenn du etwas unter wert ersteigert hättest und der verkäufer will die Ware nicht rausrücken
Und noch ein Artikel direkt von eBay:
Zitat: Wenn Sie über den eBay-Marktplatz einen Artikel verkaufen, schließen Sie mit dem Käufer einen verbindlichen Vertrag ab. Aus diesem Vertrag ergeben sich für beide Handelspartner unterschiedliche Rechte und Pflichten.
[...]
2. Bin ich an mein Angebot gebunden, auch wenn das Höchstgebot viel zu niedrig ist?
Ja!
Kommt es über den eBay-Marktplatz zum Abschluss eines Kaufvertrages, sind Sie nach § 433 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) grundsätzlich verpflichtet, den gekauften Artikel an den Käufer zu übergeben.
Dies gilt auch, wenn sie mit dem Höchstgebot nicht zufrieden sind oder Sie zwischenzeitlich den Verkauf des Gegenstandes bereuen.
Weitere Informationen zum Vertragsschluss bei eBay finden Sie hier.
[Zuletzt bearbeitet: 20.05.2011 16:14]
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