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nobody4ever
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| Titel: Achtung Abzocke! |
25.03.2011 22:54 |
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Moderator 36.318 Punkte (?)
Anmeldungsdatum: 18.04.2005
Beiträge: 9.196
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Experte |
5 Mitglieder finden diesen Beitrag gut (+25 Punkte)
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Wieder mal wird mit den engsten gespielt und auf Kohle spekuliert - falls ihr sowas von einer Kanzlei namens Rechtsanwaltskanzlei O. Kaltbrenner bekommt AUF KEINEN FALL ZAHLEN!
Hier die Mail im Wortlaut (Hinweis: Aktenzeichen und Gericht sind bei den Mails unterschiedlich)
--------------------------------------------------------------------------------------- Guten Tag,
in obiger Angelegenheit zeigen wir die anwaltliche Vertretung und Interessenwahrung der Firma Sony Music Entertainment Deutschland GmbH an.
Gegenstand unserer Beauftragung ist eine von Ihrem Internetanschluss aus im sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerk begangene Urheberrechtsverletzung an Werken unseres Mandanten. Unser Mandant ist Inhaber der ausschliesslichen Nutzungs- und Verwertungsrechte im Sinne der §§ 15ff UrhG bzw. § 31 UrhG an diesen Werken, bei denen es sich um geschutzte Werke nach § 2 Abs 1 Nr. 1 UrhG handelt.
Durch das Herunterladen urherberrechtlich geschutzer Werke haben sie sich laut § 106 Abs 1 UrhG i.V. mit §§ 15,17,19 Abs. 2 pp UrhG nachweislich strafbar gemacht. Bei ihrem Internetanschluss sind mehrere Downloads von musikalischen Werken dokumentiert worden.
Aufgrund dieser Daten wurde bei der zustandigen Staatsanwaltschaft am Firmensitz unseres Mandanten Strafanzeige gegen Sie erstellt.
Aktenzeichen: 250 Js 491/04 Sta Stuttgart
Ihre IP Adresse zum Tatzeitpunkt: 170.205.144.105
Illegal heruntergeladene musikalische Stucke (mp3): 15
Illegal hochgeladene musikalische Stucke (mp3): 41
Wie Sie vielleicht schon aus den Medien mitbekommen haben, werden heutzutage Urheberrechtverletzungen erfolgreich vor Gerichten verteidigt, was in der Regel zu einer hohen Geldstrafe sowie Gerichtskosten fuhrt. Genau aus diesem Grund unterbreitet unsere Kanzlei ihnen nun folgendes Angebot: Um weiteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und anderen offiziellen Unannehmlichkeiten wie Hausdurchsuchungen und Gerichtsterminen aus dem Weg zu gehen, gestatten wir ihnen den Schadensersatzanspruch unseres Mandanten aussergerichtlich zu lösen. Wir bitten Sie deshalb den Schadensersatzanspruch von 100 Euro bis zum 29.03.2010 sicher und unkompliziert mit einer UKASH-Karte zu bezahlen. Eine Ukash ist die sicherste Bezahlmethode im Internet und fur Jedermann anonym an Tankstellen, Kiosken etc. zu erwerben. Weitere Informationen zum Ukash-Verfahren erhalten Sie unter: http://www.ukash.com/de
Nachdem Sie den Ukash oder Paysafecard* Voucher gekauft haben, geben sie den auf unserer Homepage ein.
* alternativ konnen Sie auch mit Paysafecard zahlen Link: http://www.paysafecard.com/de
Geben Sie bei Ihrer Zahlung bitte ihr Aktenzeichen an!
Sollten sie diesen Bezahlvorgang ablehnen bzw. wir bis zur angesetzten Frist keinen 19- stelligen Ukash PIN-Code im Wert von 100 Euro erhalten haben(oder gleichwertiges Paysafecard Coupon), wird der Schadensersatzanspruch offiziell aufrecht erhalten und das Ermittlungsverfahren mit allen Konsequenzen wird eingeleitet. Sie erhalten dieses Schreiben daraufhin nochmals auf dem normalen Postweg.
Hochachtungsvoll, Rechtsanwalt Olaf Kaltbrenner
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freches Frettchen
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| Titel: Achtung Abzocke! |
26.03.2011 09:43 |
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Moderator 13.714 Punkte (?)
Anmeldungsdatum: 03.07.2008
Beiträge: 5.186
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Experte |
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Huhu n4e, danke für den Hinweis. Der Typ versucht es immer wieder http://www.google.de/search?hl=de&client...=&aql=&oq= Was ich nicht verstehe ist,daß solchen Vögeln immer noch nicht das Handwerk gelegt wird. Da schreien unsere Damen und Herren von der Obrigkeit (ich nenne sie extra nicht Politiker,da die ja eigentlich für das Volk da sein sollten),dass da neue Gesetze dagegen gemacht werden.Aber nichts kommt.War ja auch nicht anders zu erwarten. Aber wie Du ja schon so treffend gewarnt hast, lochen,abheften und nichts bezahlen.
Nochmals danke an Dich und liebe Grüsse vom Uwe
________________________________________ ich bin gegen Drogen, Rassismus und Nazis mein Verein - BVB Dortmund
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obayashi
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| Titel: Achtung Abzocke! |
26.03.2011 11:58 |
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Anmeldungsdatum: 20.08.2009
Beiträge: 885
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Weitere Informationen gibt es
hier
Gruß obayashi
________________________________________ Wer meine Rechtschreibfehler nachmacht oder Nachgemachte von mir in Umlauf bringt, wird Abgemahnt!
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TheFreak
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| Titel: Achtung Abzocke! |
26.03.2011 13:49 |
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11.178 Punkte (?)[Gesperrt]
Anmeldungsdatum: 29.12.2008
Beiträge: 3.628
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Tutorial Autor (?) |
1 Mitglied findet diesen Beitrag gut
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Schon bei dem Wort "Paysafecard" hätte sich mein Mauszeiger Richtung Müll-Button bewegt
Gruß Dani
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XXLeoXX
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| Titel: Achtung Abzocke! |
26.03.2011 13:54 |
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Anmeldungsdatum: 04.10.2008
Beiträge: 2.440
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Experte |
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Tutorial Autor (?) |
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Ich könnte mit ein paar Freunden zusammen schon eine Sammlung aufmachen, so viele von diesen Briefen haben wir schon bekommen...
Gruß Leo
________________________________________ Tipps und Tricks für Windows 7 | Mein Inet Meine Kiste // Kostenloser Dropbox Account
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BgF
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| Titel: Achtung Abzocke! |
26.03.2011 13:58 |
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Anmeldungsdatum: 30.10.2008
Beiträge: 1.611
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TheFreak hat folgendes geschrieben:Schon bei dem Wort "Paysafecard" hätte sich mein Mauszeiger Richtung Müll-Button bewegt
Ich hätte es schon bei "Abmahnung per e-mail" in den Mülleimer verschoben.
Danke für den Hinweis. Doch wer auf so etwas hereinfällt, hat nix anderes verdient!
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geilo
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| Titel: Achtung Abzocke! |
26.03.2011 23:55 |
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Anmeldungsdatum: 30.01.2008
Beiträge: 2.109
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Warum sollte denen das Handwerk gelegt werden? Rechtlich gesehen darf eine E Mail bei Gericht nach als Beweis anerkannt werden
Also wo ist das Problem nur leider gibt es Leute die das nicht wissen und auf diese Mail reinfallen!
________________________________________ Die Medien meinen auf die kleinen Blutspritzer das CSS ein Horrorspiel ist :OMG:
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tho.moore
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| Titel: Achtung Abzocke! |
27.03.2011 00:42 |
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Anmeldungsdatum: 22.12.2009
Beiträge: 972
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Zitat: Doch wer auf so etwas hereinfällt, hat nix anderes verdient! Leider ist die Aufklärung bei sowas immer noch nicht weit verbreitet. Es gibt genug Menschen, die auf sowas reinfallen würden, weil sie es halt nicht besser wissen (woher auch).
Zitat: Rechtlich gesehen darf eine E Mail bei Gericht nach als Beweis anerkannt werden Inwiefern als Beweis? Wer sollte denn hier was beweisen?
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PC Kraus
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| Titel: Achtung Abzocke! |
27.03.2011 12:17 |
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Moderator 58.294 Punkte (?)
Anmeldungsdatum: 20.07.2006
Beiträge: 11.456
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Experte |
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Momentan läuft es wohl darauf hinaus, das die IP Adresse nicht so ohne weiteres als Beweis anerkannt wird, und das ist auch gut so.
________________________________________ PC Kraus - Fernwartung - Quick Support 112 PC Hilfe
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WhiteShark
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| Titel: Achtung Abzocke! |
27.03.2011 18:11 |
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Anmeldungsdatum: 22.02.2011
Beiträge: 39
1 Mitglied findet diesen Beitrag gut
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Ich habe auch schon mehere dieser mails erhalten allerdings unter verschiedenen Namen...Aber wie bei dieser mail müsste eigentlich bei jedem nach den Worten :"Paysafe und UKASH" die Alarmleuten klingen. Ich kann nicht verstehen wieso solchen Betrügern nicht das Handwerk gelegt wird..
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Prinztommy
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| Titel: Achtung Abzocke! |
27.03.2011 18:29 |
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Anmeldungsdatum: 15.09.2009
Beiträge: 1.119
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Sag mal? Wo meldet ihr euch immer alle an?  Ich habe bereits 1500Email auf meinem Spam-E-Mail-Konto und da ist nirgends sowas, obwohl meine E-Mailadresse schon bei so vielen Foren etc registriert wurde?!
________________________________________ "Für die einen ist es ein Betriebssystem, für die anderen der längste Virus der Welt."
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TheFreak
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| Titel: Achtung Abzocke! |
27.03.2011 20:43 |
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11.178 Punkte (?)[Gesperrt]
Anmeldungsdatum: 29.12.2008
Beiträge: 3.628
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Tutorial Autor (?) |
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BgF hat folgendes geschrieben:TheFreak hat folgendes geschrieben:Schon bei dem Wort "Paysafecard" hätte sich mein Mauszeiger Richtung Müll-Button bewegt Ich hätte es schon bei "Abmahnung per e-mail" in den Mülleimer verschoben.
Ich hätte sie schon gelöscht, bevor ich die Mail überhaupt erhalten hätte 
Gruß Dani
[Zuletzt bearbeitet: 27.03.2011 20:44]
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