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Frage zum Thema: Recht
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Titel: Frage zum Thema: Recht 10.01.2011 19:26
157 Punkte (?)
Anmeldungsdatum: 23.07.2008
Beiträge: 141
Nabend,

ich hätte da mal eine Frage.
Ich bin 15 und würde gerne ein Produkt(Software) auf einer Internetseite verkaufen. Es handelt sich um Software für die ich entsprechende "Master Reseller Lizenzen" habe.

Was mit im Grunde noch fehlt ist die Webseite auf der ich selbige Verkaufen möchte. Nun habe ich nur folgendes Problem:

In wiefern darf ein 15jähriger Software im Internet verkaufen, darf ich das überhaupt? Worauf muss ich achten?

Ich würde mich auf schnelle Antworten freuen.

gruß Felix

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Perseus
Titel: Frage zum Thema: Recht 10.01.2011 20:33
613 Punkte (?)
Anmeldungsdatum: 23.06.2010
Beiträge: 1.865
1 Mitglied findet diesen Beitrag gut
Hallo

Im Alter von 15 Jahren bist du beschränkt geschäftsfähig.
Beim Verkauf von Software ist die vorherige Zustimmung deiner Eltern erforderlich. Falls diese nicht gegeben ist, können deine Eltern den Verkauf im Nachhinein rückgängig machen. Deshalb werden Verkaufsgeschäfte mit Minderjährigen nur höchst ungern getätigt. Die Praxis im Internet kenne ich nicht, vermute aber, dass es problematisch wird. Im günstigsten Fall muss vorher eine Einverständniserklärung deiner Eltern vorgelegt werden.

Grüße
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Jonniboy
Titel: Frage zum Thema: Recht 10.01.2011 20:56
4.072 Punkte (?)
[Gesperrt]
Anmeldungsdatum: 28.09.2008
Beiträge: 6.362
Kann man auch Webspace mit dem Einverständnis der Eltern verkaufen?
Wenn man minderjährig ist?

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Perseus
Titel: Frage zum Thema: Recht 10.01.2011 21:18
613 Punkte (?)
Anmeldungsdatum: 23.06.2010
Beiträge: 1.865

Wenn das Einverständnis der Eltern gegeben ist, dürfte dem aus meiner Sicht nichts im Wege stehen.
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madschuli
Titel: Frage zum Thema: Recht 10.01.2011 21:27
Moderator
26.546 Punkte (?)
Anmeldungsdatum: 13.10.2005
Beiträge: 4.905
Experte
1 Mitglied findet diesen Beitrag gut
Zumindest in Österreich muss man ab einer bestimmten Einkommensgrenze Steuern bezahlen und auch ein Gewerbe anmelden. Das sind bei uns etwa 700 Euro im Jahr, die jeder ohne Unterlagen/Steuern privat frei hat.

Wie hoch diese Grenze in Deutschland ist (und ob es sie dort gibt) kann ich jetzt nicht sagen, allerdings bin auch ich der Meinung, dass es problematisch werden kann, weil du noch nicht volljährig bist.

Persönlich würde ich dir empfehlen das über deine Eltern abzuwickeln und euch im Internet bzw. beim Finanzamt zu informieren, wie hoch die steuerfreie Grenze in Deutschland ist. Mehr würde ich (außer du kannst mit der Software wirklich gut Geld verdienen) zumindest über meine Eltern nicht machen, da hier auch eine Menge schief gehen kann. Vor allem die rechtlichen Dinge (Abmahnungen, Garantie etc.) können im Extremfall unangenehm und teuer werden.

[Zuletzt bearbeitet: 10.01.2011 21:29]

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PC Kraus
Titel: Frage zum Thema: Recht 10.01.2011 21:27
Moderator
58.294 Punkte (?)
Anmeldungsdatum: 20.07.2006
Beiträge: 11.456
Experte
Unter 18 ist man nicht " beschränkt geschäftsfähig", sondern eben gar nicht geschäftsfähig. Alle Käufe und Verkäufer die ein unter 18 jähriger tätigt sind "schwebend unwirksam"

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Perseus
Titel: Frage zum Thema: Recht 10.01.2011 21:36
613 Punkte (?)
Anmeldungsdatum: 23.06.2010
Beiträge: 1.865
PC Kraus hat folgendes geschrieben:
Unter 18 ist man nicht " beschränkt geschäftsfähig", sondern eben gar nicht geschäftsfähig

http://www.lexexakt.de/glossar/beschraen...igkeit.php
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Jonniboy
Titel: Frage zum Thema: Recht 10.01.2011 21:43
4.072 Punkte (?)
[Gesperrt]
Anmeldungsdatum: 28.09.2008
Beiträge: 6.362
madschuli hat folgendes geschrieben:
Zumindest in Österreich muss man ab einer bestimmten Einkommensgrenze Steuern bezahlen und auch ein Gewerbe anmelden. Das sind bei uns etwa 700 Euro im Jahr, die jeder ohne Unterlagen/Steuern privat frei hat.

Man muss keine Steuern zahlen, solange man dieses nicht überschreitet, sonst kann man bis dahin verdienen?
Ok ich gllaaaube ich ziehe bald nach Österreich (oder Schweiz, mal sehen). :mrgreen:

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Titel: Frage zum Thema: Recht 10.01.2011 21:46
157 Punkte (?)
Anmeldungsdatum: 23.07.2008
Beiträge: 141
Danke schon mal für die schnellen und guten Antworten.

Jetzt stellt sich mir allerdings gleich eine zweite Frage:
Mein Vater ist Inhaber und Geschäftsführer einer GmbH(Gesellschaft mit beschränkter Haftung). Im Grunde könnte ich ja meine Produkte(natürlich nur nach Absprache :D)im Namen seiner Firma verkaufen.

Das Unternehmen meines Vaters ist ein Sicherheitsdiesntleistungunternehmen d.h. er stellt z.B. Ordner für Messen, Konzerte etc.(Firma Festteam GmbH(Sicherheitsdienst)) darf ich/man jetzt trotzdem einfach im Namen der Firma Produkte(Software) verkaufen?

//Edit
@PCKraus @Perseus

Ich glaube er meint im Sinne einer eigenen Firma. Man kann zwar mit z.B. 16 Jahren ein eigenes Unternehmen gründen, benötigt aber eine voll Geschäftsfähige Person als Inhaber & (einer der) Geschäftsführer.

gruß Felix

[Zuletzt bearbeitet: 10.01.2011 21:51]

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Perseus
Titel: Frage zum Thema: Recht 10.01.2011 22:01
613 Punkte (?)
Anmeldungsdatum: 23.06.2010
Beiträge: 1.865
Das klingt ja ziemlich abenteuerlich, was du da schreibst. :shock:

Du willst "deine Produkte" im Namen der Firma deines Vaters verkaufen?
Hast du irgendeine Vetretungsberechtigung der Firma deines Vaters? Wohl kaum!

Du rührst hier Sachverhalte zusammen, die nichts miteinander zu tun haben.

Die Firma deines Vaters hat nichts mit dem von dir beabsichtigten Verkauf von Software zu tun.

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Titel: Frage zum Thema: Recht 10.01.2011 22:10
157 Punkte (?)
Anmeldungsdatum: 23.07.2008
Beiträge: 141
Ich bin mir jetzt leider nicht 100%tig sicher was du mit "Vetretungsberechtigung" meinst aber die Firma GEHÖRT meinem Vater und dann könnte man die Produkte ja im Namen der Firma und damit auch im Namen meines Vater verkaufen.

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Perseus
Titel: Frage zum Thema: Recht 10.01.2011 22:17
613 Punkte (?)
Anmeldungsdatum: 23.06.2010
Beiträge: 1.865
Was du jetzt schreibst hat aber nichts mehr mit dem zu tun, was ursprünglich beabsichtigt war.

Was du jetzt schreibst bedeutet, dass dein Vater die Software als Geschäftsführer seiner Firma verkauft. Das geht natürlich.
Das ist ein völlig anderer rechtlicher Sachverhalt. Du bist dann außen vor.
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Titel: Frage zum Thema: Recht 10.01.2011 22:20
157 Punkte (?)
Anmeldungsdatum: 23.07.2008
Beiträge: 141
Ja, das ist mir klar was mich nur interessiert ist, ob die Frima das auch verkaufen kann obwohl sie ein Sicherheitsdienstleistungsunternehmen ist?

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Perseus
Titel: Frage zum Thema: Recht 10.01.2011 22:28
613 Punkte (?)
Anmeldungsdatum: 23.06.2010
Beiträge: 1.865

Das dürfte im Prinzip kein Problem sein.
Für alle vertragsrechtlichen Kosequenzen steht dann natürlich die Firma deines Vaters. Deshalb müsstest du das mit ihm absprechen.
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Piperjoe
Titel: Frage zum Thema: Recht 10.01.2011 23:57
6.616 Punkte (?)
Anmeldungsdatum: 31.10.2007
Beiträge: 2.645
PC Kraus hat folgendes geschrieben:
Unter 18 ist man nicht " beschränkt geschäftsfähig", sondern eben gar nicht geschäftsfähig. Alle Käufe und Verkäufer die ein unter 18 jähriger tätigt sind "schwebend unwirksam"


Das stimmt nur teilweise. Geschäftsfähig ist man schon wenn man das 6. Lebensjahr vollendet hat. ( § 104 I BGB )

Er ist wohl beschränkt geschäftsunfähig. ( §106 BGB )


Außerdem würde ich im besonderen noch den "Taschengeldparagraphen" §110 BGB beachten.


Vorher informieren, bevor man sowas raushaut.
Ist ja eigentlich auch logisch, sonst dürfe sich ein 17 Jähriger ja noch nicht einmal einen Schokoriegel an der Tanke kaufen (ohne Einwilligung der Eltern) :wink:


Grüße....





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Natürlicher Verstand kann jeden Grad von Bildung ersetzen,
aber keine Bildung natürlichen Verstand.
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