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tho.moore
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| Titel: Kopierschutz umgehen für private Zwecke erlaubt? |
03.06.2010 23:11 |
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Anmeldungsdatum: 22.12.2009
Beiträge: 909
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Hallo,
eigentlich hatte ich ja gedacht, das Umgehen des Kopierschutzes sei verboten. Egal zu welchem Zweck, egal mit welchen Mitteln, ist ist verboten, Punkt aus.
Zufällig bin ich nun aber auf nen interessanten Kommentar gestoßen, der mich ein wenig zweifeln lässt.
Also geregelt ist diese ganze Sache im §95a, hier steht klipp und klar:
Zitat: Wirksame technische Maßnahmen zum Schutz eines nach diesem Gesetz geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes dürfen ohne Zustimmung des Rechtsinhabers nicht umgangen werden, Soweit sogut, ist wohl verboten
Jetzt gibt es aber noch diesen Artikel, der mich stuzig macht, §108b. Im Prinzip steht hier normal dasselbe wie oben, allerdings mit einem netten kleinem Nebensatz (Ende Artikel 1):
Zitat: ..., wenn die Tat nicht ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch des Täters oder mit dem Täter persönlich verbundener Personen erfolgt oder sich auf einen derartigen Gebrauch bezieht, ....
Naja das bedeutet doch eigentlich, wenn ich z.B. eine original DVD käuflich erworben habe, dass ich den Kopierschutz zu privaten Zwecken umgehen darf, zum Beispiel in Form einer Sicherungkopie.
Habe da nochmal ein wenig nachrecherchiert und man findet interessante Dinge, wenn man sich mit diesem 108b Artikel näher beschäftigt: http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_to...6&ccheck=1 http://www.lexexakt.de/glossar/privatkopie.php http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolit...78,00.html http://www.internetrecht-rostock.de/urhe...-faq.htm#8
Auch hier wird gesagt, strafrechtlich kann man wegen einer Privatkopie nicht belangt werden und zivilrechtlich besteht in der Praxis ebenfalls keine Gefahr, solange die DVD im Privatem Besitz bleibt erfährt das ja keiner.
Was haltet ihr davon?
tho.moore
[Zuletzt bearbeitet: 03.06.2010 23:15]
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Gideon Wyett
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| Titel: Kopierschutz umgehen für private Zwecke erlaubt? |
03.06.2010 23:36 |
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Anmeldungsdatum: 11.05.2010
Beiträge: 680
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Ich les da nur, das wenn es nicht aus privat erfolgt, eine Freiheitsstrafe gibt. Da steht aber nicht, dass wenn man es aus privaten Zwecken macht, straffrei ausgeht.
Aus einen deiner Links:
Zitat: Allerdings hat der Urheber gemäß § 97 UrhG einen Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz. Dieser Anspruch kann sich auch gegen Privatpersonen richten, die entgegen § 95a UrhG, den Kopierschutz umgegangen haben.
Also zivilrechtlich bleibts relevant und würd ich damit auch nicht legal nennen. Das analoge Kopien erlaubt sind ist ja nun kein wirkliches Geheimnis.
[Zuletzt bearbeitet: 03.06.2010 23:49]
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tho.moore
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| Titel: Kopierschutz umgehen für private Zwecke erlaubt? |
04.06.2010 00:48 |
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Anmeldungsdatum: 22.12.2009
Beiträge: 909
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Naja man landet schonmal nicht im Knast Ist doch auch was....
Ne quatsch mir was nur neu, dass es keine strafrechtlichen Konsequenzen hat. Bin da wohl zu sehr in den Medienrummel geraten, die immer gleich von Freiheitsstrafen reden, wenns um das Wort Kopie geht...
tho.moore
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