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Wem gehört das Ertauschte?
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Gelbsocke
Titel: Wem gehört das Ertauschte? 24.06.2008 10:47
4 Punkte (?)
 
Anmeldungsdatum: 24.06.2008
Beiträge: 4
Hallo,

in Tauschbörsen gibt es ja nicht nur MP3s und Filme. Wenn man nach DSC sucht, kommen private Fotos als Ergebnis (DSC_0001.jpg, DSC_0002.jpg usw.), die in den meisten Fällen offenbar dem jeweiligen Tauschbörsennutzer selbst gehören - es sind Urlaubsbilder, Partybilder usw., fast immer amateurhaft, also eindeutig privates und auch ohne (c) im Bild und auch sonst keine Hinweise auf einen urheberrechtlichen Schutz. Der Urheber ist offenbar mit dem Tausch einverstanden.

Wenn ich mir das runterlade, wem gehört das dann? Darf ich das auch für andere zugänglich machen? Oder eine Galerie mit den besten und originellsten Bildern ins Internet stellen? Oder die Bilder gar auf verkaufen?

Gelbsocke
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PC Kraus
Titel: Wem gehört das Ertauschte? 24.06.2008 12:39
Moderator
58.294 Punkte (?)
Anmeldungsdatum: 20.07.2006
Beiträge: 11.456
Experte
Das Urheberrecht gehört immer dem, der auf dem Foto abgebildet ist.

________________________________________
PC Kraus - Fernwartung - Quick Support
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Gelbsocke
Titel: Wem gehört das Ertauschte? 24.06.2008 12:48
4 Punkte (?)
 
Anmeldungsdatum: 24.06.2008
Beiträge: 4
PC Kraus hat folgendes geschrieben:
Das Urheberrecht gehört immer dem, der auf dem Foto abgebildet ist.


Das ist falsch. Wenn ich dich fotografiere, bist du nicht der Urheber meines Fotos.

Wenn der Tauschbörsennutzer (als offensichtlicher Fotograf und Urheber) die Bilder verbreitet, willigt er damit doch auch ein, dass andere seine Bilder benutzen. Oder?
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PC Kraus
Titel: Wem gehört das Ertauschte? 24.06.2008 14:27
Moderator
58.294 Punkte (?)
Anmeldungsdatum: 20.07.2006
Beiträge: 11.456
Experte
Der Meinung bin ich nicht.



Warum fragst du denn, wenn du es ohnehin besser weißt?

Woher willst du denn wissen das die Bilder dem Tauschbörsennutzer gehören?

[Zuletzt bearbeitet: 24.06.2008 14:30]

________________________________________
PC Kraus - Fernwartung - Quick Support
112 PC Hilfe
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Gelbsocke
Titel: Wem gehört das Ertauschte? 24.06.2008 14:42
4 Punkte (?)
 
Anmeldungsdatum: 24.06.2008
Beiträge: 4
PC Kraus hat folgendes geschrieben:
Warum fragst du denn, wenn du es ohnehin besser weißt?

Weil ich mir andere Meinungen anhören will und diese und meine diskutieren will.

PC Kraus hat folgendes geschrieben:
Woher willst du denn wissen das die Bilder dem Tauschbörsennutzer gehören?

Das sieht man aus den Bildern: Weihnachten, Party im Garten, Familie, Freunde, Haustiere, Fahrzeuge usw., viele Bilder amateurhaft, sodass es naheliegend ist, dass der Tauschbörsennutzer selbst der Fotograf ist. Freilich kann ich keinen Beweis abliefern, muss es aber auch nicht, weil ich situationsbezogen davon ausgehen darf, dass der Tauschbörsennutzer der Fotograf ist und er somit dem Tausch seiner Bilder zugestimmt hat.
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Scorpion King
Titel: Wem gehört das Ertauschte? 24.06.2008 18:10
9.788 Punkte (?)
 
Anmeldungsdatum: 22.10.2006
Beiträge: 2.578
Ich bin kein Jurist oder so aber soweit ich weis gehört das Bild immer dem Urheber, also dem der es gemacht hat.
Auch wenn ich dieses Bild dann verbreite bleibe ich der Urheber bzw. der geistige Besitzer des Bildes.

Also:
:arrow:
Zitat:
Wenn ich mir das runterlade, wem gehört das dann?

Immer noch dem, der es gemacht hat
:arrow:
Zitat:
Darf ich das auch für andere zugänglich machen?

Wenn du den Urheber mit angibst auf jeden Fall. Aber es als dein eigenes Ausgeben darfst du imho nicht.
:arrow:
Zitat:
Oder die Bilder gar auf verkaufen?

Nein, du darfst keinen finaziellen Gewinn damit machen (soweit ich weis)
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Sum
Titel: Wem gehört das Ertauschte? 24.06.2008 19:42
3.448 Punkte (?)
Anmeldungsdatum: 31.07.2007
Beiträge: 1.702
Der der fotografiert hat, hat die Rechte an dem Bild.

Es gibt aber auch noch eine Regelung die besagt, das man um Erlaubnis gefragt werden muss, bei der öffentlichen darstellung eines Bildes wenn man selber auf dem Bild abgebildet ist.

Der der auf dem Bild drauf ist muss also gefragt werden (es sei denn das ist zum Beispiel eine Aufnahme aus einem Fußballstadion wo 30 Leute auf einem Bild sind. Da gilt das nicht mehr.

Aber um das zu veröffentlichen musst du definitiv die Erlaubnis des Abgebildeten haben (wenn das Bild von einem Fotographen geschossen wurde auch den).
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webpaule
Titel: Wem gehört das Ertauschte? 25.06.2008 05:08
3.045 Punkte (?)
Anmeldungsdatum: 09.11.2006
Beiträge: 945
Experte
Bei Photos ist das Urheberrecht recht eindeutig geregelt:
Zitat:
Das Urheberrecht ist nicht übertragbar aber auch nicht verzichtbar, lediglich die Verwertung und Nutzung kann auf andere Personen übertragen werden. Der Urheber kann seine Werke durch ein entsprechendes Honorar selbst verwerten oder durch Dritte verwerten lassen. Die Honorarhöhe legt der Urheber für seine Werke selbst fest. Selbstverständlich kann der Urheber seine Werke kostenlos abgeben oder aber auch verschenken, das Urheberrecht bleibt aber bei ihm.



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lichtbogenbändiger
Titel: Wem gehört das Ertauschte? 25.06.2008 10:05
14.472 Punkte (?)
 
Anmeldungsdatum: 29.01.2007
Beiträge: 3.500
vllt ist das hier interessant für dich > http://www.pcfreunde.de/artikel/detail-2...ernet.html
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Gelbsocke
Titel: Wem gehört das Ertauschte? 25.06.2008 10:22
4 Punkte (?)
 
Anmeldungsdatum: 24.06.2008
Beiträge: 4
Hallo alle zusammen,

Der Urheber ist immer der Fotograf und daran will ich auch nichts ändern. Wenn sich aus dem Bildinhalt ergibt, dass der Fotografierte damit einverstanden ist (er lächelt in die Kamera), so werden auch keine Persönlichkeitsrechte verletzt, soferne es sich um normale Fotos handelt (keine Nacktbilder von der Ex).

Wenn das Bild nun ein Tauschbörsennutzer anbietet, so sollte ich davon ausgehen können, dass er zugleich Urheber ist (oder sich mit dem Urheber abgesprochen hat) und auch die Fotografierten darüber informiert hat - zumindest wäre das seine Verpflichtung und nicht meine. Oder er hat es im guten Glauben von einem anderen Tauschbörsennutzer ertauscht.

Und ob man das Bild jetzt in Tauschbörsen anbietet oder auf Webseiten, sollte auch egal sein.

Wesentlich ist, dass ich davon ausgehe, dass meine Tauschpartner ihre Hausaufgaben gemacht haben und die ertauschten Bilder mit persönlich keinen Anlass geben, daran zu zweifeln. (Also keine professionellen Bilder, Nacktaufnahmen, Hinweise auf den Urheber/Nutzungsberechtigten usw.)
Und die Bilder wurden auch explizit in Tauschbörsen angeboten.

Oder liege ich das falsch?

Gelbsocke

[Zuletzt bearbeitet: 25.06.2008 10:25]
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Pe-1981
Titel: Wem gehört das Ertauschte? 25.06.2008 11:21
Moderator
41.481 Punkte (?)
Anmeldungsdatum: 08.02.2006
Beiträge: 25.523
Experte
Gelbsocke hat folgendes geschrieben:
Das sieht man aus den Bildern: Weihnachten, Party im Garten, Familie, Freunde, Haustiere, Fahrzeuge usw., viele Bilder amateurhaft, sodass es naheliegend ist, dass der Tauschbörsennutzer selbst der Fotograf ist


Das sehe ich ganz anders, denn die die Daten runterladen, bieten diese auch automatisch zum Download bereit, das heisst das man nicht davon ausgehen kann das der jenige von dem die Bilder stammen auch der Rechteinhaber ist und damit einverstanden ist.

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Meine PC's ¦Helft mir xD.Danke
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Piperjoe
Titel: Wem gehört das Ertauschte? 25.06.2008 11:30
6.616 Punkte (?)
Anmeldungsdatum: 31.10.2007
Beiträge: 2.645
Ich weiß nur das wenn jmd. ein Bild von dir macht und es veröffentlicht und du das nicht möchtest darfst du ihn anzeigen!

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Natürlicher Verstand kann jeden Grad von Bildung ersetzen,
aber keine Bildung natürlichen Verstand.
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Bernie1235
Titel: Wem gehört das Ertauschte? 28.06.2008 22:31
510 Punkte (?)
 
Anmeldungsdatum: 21.06.2008
Beiträge: 284
Wenn Person A ein Foto von Person B macht, dann ist das Recht bei Person B. Person B kann Person A verklagen, wenn Person A das Bild z. B. öffentlich stellt.

Noch Fragen? :D

Gruß :)

___
Rechtliche Fragen

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Rechtschreibschwäche
Rächtschraibschweche
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webpaule
Titel: Wem gehört das Ertauschte? 29.06.2008 03:40
3.045 Punkte (?)
Anmeldungsdatum: 09.11.2006
Beiträge: 945
Experte
chillakilla hat folgendes geschrieben:
Ich weiß nur das wenn jmd. ein Bild von dir macht und es veröffentlicht und du das nicht möchtest darfst du ihn anzeigen!

Dem ist nicht ganz so.
Ein Foto das von einen öffentlichen Platz aus gemacht wurde, hast du als Fotografierter keinerlei möglichkeit gegen die ablichtung zu Klagen.
Auf Private Grundstücke schaut das natürlich anders aus mit der Privatsphäre.
Deshalb schießen ja Paparazzi nur in der öffentlichkeit Fotos :!:

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