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PC/Online-Recht Seite 1/1
aktuelles vom Bundestrojaner
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Nachricht
pcfreaky
Titel: aktuelles vom Bundestrojaner 27.02.2008 22:41
164 Punkte (?)
 
Anmeldungsdatum: 29.07.2007
Beiträge: 273
Hey leute hab heute gesehen das der Bundestrojaner vom Gericht freigegeben wurde und verwendet darf. Was kann man denn so alles gegen den machen geht da überaupt was oder gar nichts eigentlich?

mfg
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norbär
Titel: aktuelles vom Bundestrojaner 27.02.2008 22:55
74.797 Punkte (?)
[Gesperrt]
 
Anmeldungsdatum: 24.08.2006
Beiträge: 13.519
Zitat:
Das Gericht habe klargestellt, dass Computer und Festplatten keine grundrechtsfreien Räume seien.


zum Beispiel aus :
Große Koalition will rasche Regelung zu heimlichen Online-Durchsuchungen




Ergo: Immer brav bleiben und ...



... die Hände immer schön über der Bettdecke ! :mrgreen: :wink:




[Zuletzt bearbeitet: 27.02.2008 22:58]
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pcfreaky
Titel: aktuelles vom Bundestrojaner 27.02.2008 23:52
164 Punkte (?)
 
Anmeldungsdatum: 29.07.2007
Beiträge: 273
ich kann auch legales mit meinen händen unter der beddäcke machen :wink: 8)
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MadMax18
Titel: aktuelles vom Bundestrojaner 05.03.2008 19:28
855 Punkte (?)
Anmeldungsdatum: 23.02.2008
Beiträge: 551
@pcfreaky Ich glaub wir reden hier ne vom beliebten Taschenbillard das spielt sich übrigens richtig gut mit nem Joystick und ner Nvidia Geforce 512MB :mrgreen: :mrgreen:
@norbär was meinst du konkret mit "immer brav bleiben"?



________________________________________
Ja sie war ein flotter Feger, Strappse und Spaghettiträger.
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Scorpion King
Titel: aktuelles vom Bundestrojaner 05.03.2008 20:12
9.788 Punkte (?)
 
Anmeldungsdatum: 22.10.2006
Beiträge: 2.578
Zitat:
Hey leute hab heute gesehen das der Bundestrojaner vom Gericht freigegeben wurde und verwendet darf.


Das ist so nicht ganz richtig. Das Bundestrojaner darf nur eingesetz werden, wenn wirklich ein Verdacht vorliegt.
Zitat:
Das Ausspähen privater PCs darf nur dann auf richterlichen Beschluss hin möglich sein, wenn “tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut bestehen”, also Menschenleben oder der Bestand des Staates konkret gefährdet sind.
http://www.xsized.de/der-bundestrojaner-kommt-mit-auflagen/

Sollte gegen dich also kein Verfahren wegen eines anderen Verbrechen lufen, oder du nicht grade Mitglied einer Terrorgruppe bist, hast du nichts zu befürchten.
Mal abgesehn davon zweifle ich persönlich eh sehr stark an den Qualitäten des Trojaners :wink:
Wie der Trojaner arbeitet
Was Experten davon halten
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