|
pcfreaky
|
| Titel: aktuelles vom Bundestrojaner |
27.02.2008 22:41 |
|
|
Anmeldungsdatum: 29.07.2007
Beiträge: 273
|
Hey leute hab heute gesehen das der Bundestrojaner vom Gericht freigegeben wurde und verwendet darf. Was kann man denn so alles gegen den machen geht da überaupt was oder gar nichts eigentlich?
mfg
|
 |
|
| |
|
norbär
|
| Titel: aktuelles vom Bundestrojaner |
27.02.2008 22:55 |
|
74.797 Punkte (?)[Gesperrt]
Anmeldungsdatum: 24.08.2006
Beiträge: 13.519
|
Zitat: Das Gericht habe klargestellt, dass Computer und Festplatten keine grundrechtsfreien Räume seien.
zum Beispiel aus : Große Koalition will rasche Regelung zu heimlichen Online-Durchsuchungen
Ergo: Immer brav bleiben und ...
... die Hände immer schön über der Bettdecke !
[Zuletzt bearbeitet: 27.02.2008 22:58]
|
 |
|
| |
|
pcfreaky
|
| Titel: aktuelles vom Bundestrojaner |
27.02.2008 23:52 |
|
|
Anmeldungsdatum: 29.07.2007
Beiträge: 273
|
ich kann auch legales mit meinen händen unter der beddäcke machen
|
 |
|
| |
|
MadMax18
|
| Titel: aktuelles vom Bundestrojaner |
05.03.2008 19:28 |
|
|
Anmeldungsdatum: 23.02.2008
Beiträge: 551
|
@pcfreaky Ich glaub wir reden hier ne vom beliebten Taschenbillard das spielt sich übrigens richtig gut mit nem Joystick und ner Nvidia Geforce 512MB @norbär was meinst du konkret mit "immer brav bleiben"?
________________________________________ Ja sie war ein flotter Feger, Strappse und Spaghettiträger.
|
 |
|
| |
|
Scorpion King
|
| Titel: aktuelles vom Bundestrojaner |
05.03.2008 20:12 |
|
|
Anmeldungsdatum: 22.10.2006
Beiträge: 2.578
|
Zitat: Hey leute hab heute gesehen das der Bundestrojaner vom Gericht freigegeben wurde und verwendet darf.
Das ist so nicht ganz richtig. Das Bundestrojaner darf nur eingesetz werden, wenn wirklich ein Verdacht vorliegt.
Zitat: Das Ausspähen privater PCs darf nur dann auf richterlichen Beschluss hin möglich sein, wenn “tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut bestehen”, also Menschenleben oder der Bestand des Staates konkret gefährdet sind. http://www.xsized.de/der-bundestrojaner-kommt-mit-auflagen/
Sollte gegen dich also kein Verfahren wegen eines anderen Verbrechen lufen, oder du nicht grade Mitglied einer Terrorgruppe bist, hast du nichts zu befürchten. Mal abgesehn davon zweifle ich persönlich eh sehr stark an den Qualitäten des Trojaners Wie der Trojaner arbeitet Was Experten davon halten
|
 |
|
| |
|
|
|
|