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Forenbetreiber-Haftung für fremde Beiträge laut BGH
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norbär
Titel: Forenbetreiber-Haftung für fremde Beiträge laut BGH 27.03.2007 22:27
74.797 Punkte (?)
[Gesperrt]
 
Anmeldungsdatum: 24.08.2006
Beiträge: 13.519
1 Mitglied findet diesen Beitrag gut
Forenbetreiber-Haftung für fremde Beiträge laut BGH

In seiner heutigen Entscheidung bestätigt der Bundesgerichtshof,
dass ein Webforenbetreiber für ehrverletzende Beiträge seitens der
Nutzer haftet, sobald er davon Kenntnis hat. (Az. VI ZR 101/06)

Somit besteht Anspruch auf Unterlassung eines rechtswidrigen Beitrags
gegenüber dem Betreiber der Seite, wenn man in seinen Rechten verletzt
wurde.
Auch wenn der eigentliche Urheber des Postings bekannt ist,
hat dies laut BGH Gültigkeit.

Durch dieses Urteil wurde ein Berufungsurteil des Düsseldorfer
Oberlandesgerichts aufgehoben und zurückverwiesen.
Das OLG war damals der Meinung, dass ein Forenbetreiber nicht mehr in
Haftung genommen werden könne, wenn er den ehrverletzenden User
bekannt gebe.
Somit könne sich der, in seinen Rechten verletzte Dritte direkt an den
Verfasser des Beitrags wenden und Unterlassung fordern.
Diese Meinung vertrat der BGH heute allerdings nicht.

Es wird sich wohl aber durch das heutige Urteil nicht viel ändern, da der
Unterlassungsanspruch eines rechtswidrigen Postings durch den
Forenbetreiber (nach dessen Kenntnisnahme) laut der Gesetze
schon lange besteht.

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Pe-1981
Titel: Forenbetreiber-Haftung für fremde Beiträge laut BGH 28.03.2007 03:05
Moderator
41.481 Punkte (?)
Anmeldungsdatum: 08.02.2006
Beiträge: 25.523
Experte
Nochmal für so manche Mitglieder hier:

Das heißt wenn ihr illegales äußert das PCFreund dafür grade stehen muss.
Und damit das nicht passiert spielen wir Moderatoren den Spielverderber.
"Nur" damit ihr jeden Tag hier Hilfe bekommt. Fies oder?

Also ihr wisst was ihr zu tun habt.............und was nicht :!:

________________________________________
www.tattoojunkie.de | www.blog.tattoojunkie.de
Meine PC's ¦Helft mir xD.Danke
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JustMe
Titel: Forenbetreiber-Haftung für fremde Beiträge laut BGH 28.03.2007 23:28
41.836 Punkte (?)
Anmeldungsdatum: 01.01.2006
Beiträge: 9.030
Aus diesen Grund wurden hier zum Beispiel bei Witzen gegen namentliche Personen diese editiert. Ich denke um zu wissen das andere sich damit beleidigt fühlen könnten braucht man kein Gesetz. Mal abgesehen von

"Die Würde des Menschen ist unantastbar!"

________________________________________
Das Leben ist auch nur ein Rollenspiel
http://www.angel-und-tiger.de Mein PC
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