|
|
norbär
|
| Titel: Gericht bestätigt Recht auf nicht-übertragbare Download-Lizenzen |
22.03.2007 10:34 |
|
74.797 Punkte (?)[Gesperrt]
Anmeldungsdatum: 24.08.2006
Beiträge: 13.519
|
Gericht bestätigt Recht auf nicht-übertragbare Download-Lizenzen
Das Landgericht München I hat in einem (noch nicht rechtskräftigem) Urteil am 15.03.20007 entschieden, dass der Weiterverkauf von Software-Downloads nicht ohne weiteres erlaubt ist.
Anders als bei Software auf Datenträgern, bei denen ein Wiederverkauf in Deutschland gestattet ist - Microsoft scheiterte bekanntlich mit seinem Versuch für Vista eine Weiterveräusserungskontrolle zu behalten - befand die für Urheberstreitsachen zuständige Kammer, dass der Gebraucht-Softwarehändler usedSoft die Oracle-Lizenzen, welche von den ursprünglichen Käufern nicht mehr benötigt wurden, nicht weiterveräußern dürfe.
Nach deutschem Urheberrecht gilt der sogenannte Erschöpfungsgrundsatz, das bedeutet, dass man eine Software, welche sich zum Beispiel auf einer CD befindet, verkaufen darf, wenn das jeweilige Programm restlos vom eigenen Rechner entfernt wurde und man auch nicht mehr im Besitz einer Kopie ist. Für Software, welche lizenziert zum Download angeboten wird, gilt diese urheberrechtliche Regelung nach Ansicht der 7. Zivilkammer nicht und bekräftigte damit ein Urteil vom Januar 2006 (AZ 7 O 23237/05).
|
 |
|
| |
|
|
|
|
|
|