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Gericht bestätigt Recht auf nicht-übertragbare Download-Lizenzen
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norbär
Titel: Gericht bestätigt Recht auf nicht-übertragbare Download-Lizenzen 22.03.2007 10:34
74.797 Punkte (?)
[Gesperrt]
 
Anmeldungsdatum: 24.08.2006
Beiträge: 13.519
Gericht bestätigt Recht auf nicht-übertragbare Download-Lizenzen

Das Landgericht München I hat in einem (noch nicht rechtskräftigem)
Urteil am 15.03.20007 entschieden, dass der Weiterverkauf von
Software-Downloads nicht ohne weiteres erlaubt ist.

Anders als bei Software auf Datenträgern, bei denen ein Wiederverkauf
in Deutschland gestattet ist - Microsoft scheiterte bekanntlich mit seinem
Versuch für Vista eine Weiterveräusserungskontrolle zu behalten -
befand die für Urheberstreitsachen zuständige Kammer, dass der
Gebraucht-Softwarehändler usedSoft die Oracle-Lizenzen, welche von
den ursprünglichen Käufern nicht mehr benötigt wurden, nicht weiterveräußern dürfe.

Nach deutschem Urheberrecht gilt der sogenannte Erschöpfungsgrundsatz,
das bedeutet, dass man eine Software, welche sich zum Beispiel auf einer
CD befindet, verkaufen darf, wenn das jeweilige Programm restlos vom
eigenen Rechner entfernt wurde und man auch nicht mehr im Besitz einer
Kopie ist.
Für Software, welche lizenziert zum Download angeboten wird, gilt diese
urheberrechtliche Regelung nach Ansicht der 7. Zivilkammer nicht und
bekräftigte damit ein Urteil vom Januar 2006 (AZ 7 O 23237/05).
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