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Urteil über Widerrufsrecht bei Internet-Geschäften
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norbär
Titel: Urteil über Widerrufsrecht bei Internet-Geschäften 08.03.2007 11:48
74.797 Punkte (?)
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Anmeldungsdatum: 24.08.2006
Beiträge: 13.519
Urteil über Widerrufsrecht bei Internet-Geschäften

Über das Widerrufsrecht müssen Internet-Händler wohl ab jetzt dauerhaft belehren.
Somit muss der Verbraucher spätestens bis zur Lieferung der Ware in Textform über das Bestehen eines Widerrufsrechts sowie über die Bedingungen, Einzelheiten der Ausübung und die Rechtsfolgen des Widerrufs von gewerblichen Händlern informiert werden.
Das Landgericht in Kleve ist der Auffassung, dass es nicht ausreicht, dass ein Käufer die Belehrung auf seinem Computer speichern oder sofort ausdrucken könne.
Die Widerrufsfrist würde sich in solch einem Fall um weitere zwei Wochen verdoppeln.
Wenn die Belehrung im Angebot des Händlers in dauerhafter Weise zur Verfügung stehe, dann gelte nach wie vor die zweiwöchige Widerrufsfrist.
Das Gericht musste sich auch noch um einen Wettbewerbsverstoss in der gleichen Sache kümmern, da der Ebay-Händler in einem Angebotsfoto zum Verkauf von Fischködern sechs Stück zeigte, aber in seinem Text nur fünf Stück zum Gesamtpreis anbot.

Der Streitwert beläuft sich auf 15'000 €uros.
Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig.

siehe dazu Az.: 8 O 128/26


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