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PC/Online-Recht Seite 1/1
Kann das sein?
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LeoLaster
Titel: Kann das sein? 04.03.2007 17:33
1.735 Punkte (?)
Anmeldungsdatum: 26.11.2006
Beiträge: 963
Ich habe letztens in einem TV-Bericht gelesen, dass Polizeibeamte auf den Pc von Privatnutzern zugreifen können und sich dort einhäcken können.
So nun meine Frage:
:arrow: 1. Gilt dies auch im Freistaat Bayern
:arrow: 2. Dürfen die ohne jeglichen Verdacht auf meinen Pc zugreifen
:arrow: 3. Was kann ich als Privatmann dagegen machen.
:arrow: Ich hoffe hier sind ein paar Juristen oder zumindestens Leute unter sich die sich mit sowas auskennen und mir das erklären können.
Ich freue mich über jede Antwort.
Mit freundlichen Grüßen :mrgreen:
LeoLaster

[Zuletzt bearbeitet: 04.03.2007 17:34]

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JustMe
Titel: Kann das sein? 04.03.2007 17:40
41.836 Punkte (?)
Anmeldungsdatum: 01.01.2006
Beiträge: 9.030
1 Mitglied findet diesen Beitrag gut
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(+50 Punkte)
Hallo!

1. Ja das gilt auch in Bayern.
2. Die Bundesregierung muss sich weder eine Genehmigung von Dir holen noch Dich davon unterrichten. Ja in Deutschland dürfen die das.
3. Du kannst nur versuchen Deinen Rechner von Trojanern fern zu halten und hoffen das Softwareentwickler dem deutschen Staat kein Hintertürchen auf machen.

http://www.heise.de/newsticker/meldung/83538

[Zuletzt bearbeitet: 04.03.2007 17:44]

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Das Leben ist auch nur ein Rollenspiel
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LeoLaster
Titel: Kann das sein? 04.03.2007 20:19
1.735 Punkte (?)
Anmeldungsdatum: 26.11.2006
Beiträge: 963
Ok.
:arrow: Danke du hast mir mit deiner Antwort sehr geholfen.
Dafür gibt's ein Häkchen.
:arrow: Greetz
Leolaster

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FasterBlaster
Titel: Kann das sein? 09.03.2007 12:04
13 Punkte (?)
 
Anmeldungsdatum: 02.02.2007
Beiträge: 13
Der BGH hat jüngst entschieden, dass eine heimliche Computer Durchsuchung durch die Polizei nicht zulässig ist, da es hierfür (noch) an der erforderlichen gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage fehlt. Diese müsste erst in die StPO aufgenommen werden, also vom Bundesgesetzgeber erlassen werden. Bis das durch ist, wird noch einige Zeit vergehen.

Es ist aber wegen der schwere des grundrechtlichen Eingriffs davon auszugehen, dass Durchsuchungen dieser Art auf schwerere Delikte beschränkt bleiben wird, ähnlich einer Telefonüberwachung. Also der kleine Raubkopierer und private Sammler illegaler Songs wird wohl auch zukünftig nicht befürchten müssen, dass die Polizei deshalb auf seinem Rechner rumschnüffelt.

Weitere Infos hier:
http://www.123recht.net/article.asp?a=20744
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