74.797 Punkte (?)[Gesperrt]
Anmeldungsdatum: 24.08.2006
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Versteckte Preisangabe bei Web-Angebot ist ungültig !
Zitat: Soweit eine Zahlungspflicht bei einem Web-Angebot in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) versteckt ist, kann diese Klausel überraschend und somit unwirksam sein. Dies hat das Amtsgericht München in einem jetzt veröffentlichten Urteil (Az. 161 C 23695/06) entschieden.
Unbedingt weiter lesen --> http://www.heise.de/newsticker/meldung/85798
Das lässt hoffen !
Der Betreiber dieser Seite (Lebenserwartung) betreibt nach dem gleichen Muster sehr viele Internetportale mit den unterschiedlichsten Dienstleistungen !
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