Die Programme berechnen die Lohn- und Kirchensteuerbeträge sowie den Solidaritätszuschlag, gültig für die Bundesrepublik Deutschland, für alle Lohnzahlungszeiträume nach dem 31.12.2011 unter Einbeziehung der Steuerklasse, der Anzahl der Kinderfreibeträge, ggf. eines Steuerfreibetrags, eines Versorgungsbezugs, des Kirchensteuersatzes, des entsprechenden Lohnzahlungszeitraums (Tag, Woche, Monat, Jahr) und eines möglichen Altersfreibetrags. Kinderfreibeträge werden bei der Berechnung des Solidaritätszuschlags und der Kirchensteuer berücksichtigt. Nach Bestätigung oder bei Feldwechsel erfolgt jeweils eine erneute Berechnung des Lohn-, Kirchensteuer- und Solidaritätszuschlagsbetrags in Abhängigkeit der in den weiteren Feldern gemachten Angaben.