Eine der gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete stellt der örtliche Mietspiegel dar. Mit Hilfe eines Mietspiegels kann man überprüfen, ob sich die Miete im preisrechtlich zugelassenen Rahmen bewegt, ohne selbst vergleichbare Wohnungen ermitteln oder erhebliche Kosten für Gutachten aufwenden zu müssen.