Sie kennen die Höhe Ihrer Abfindung aber nicht den Steuerabzug? Geben Sie die Abfindung und Ihr Bruttogehalt, Steuerklasse, Dauer der Betriebszugehörigkeit und Ihr Alter ein und berechnen Sie die Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer mit dem Abfindungsrechner. Prüfen Sie, ob die "Fünftelungsregelung" für Sie günstiger ist (das ist der häufigere Fall).
Hinweis: Das Programm kann aktuell nur für Berechnungen der Abfindung bis zum Jahr 2006 verwendet werden. Es ist leider unklar, ob und wann es eine neue Version der Software geben wird.