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Montag, 4. Juni 2007 Seite 1/4
Musik aus dem Netz: Es geht auch legal
Seit der Erfindung des mp3-Formats wird Musik in digitaler Form über das Internet verbreitet, wie es vorher undenkbar war. Über die Tauschbörsen eMule und Soulseek strömen täglich Terabyte an mp3s und ein Großteil dieser Musik ist urheberrechtlich geschützt. Den Nutzern der Tauschbörsen ist es dabei offensichtlich egal, dass sie sich mit dem Tauschen strafbar machen.

Musikkonzerne wie Sony und Universal bemühen sich inzwischen verstärkt, gegen diese massenweise Verletzung des Urheberrechts vorzugehen und schalten Anwälte und Gerichte ein. Für Nutzer von Tauschbörsen könnte es also gefährlich werden.

Doch nicht nur der verbotene Weg über eMule und Co. führt zu mp3s aus dem Internet. Es gibt andere, völlig legale Möglichkeiten, eine digitale Musiksammlung aufzubauen. PCFreunde.de stellt sie vor.

Von Jan Fabian Krüger
Die Rechtslage
Harte Zeiten für eMule & Co. (Quelle: PCFreunde.de)
Harte Zeiten für eMule & Co. (Quelle: PCFreunde.de)
Über Tauschbörsen wie eMule oder Soulseek geschützte Musik zu verbreiten, ist illegal. So einfach lässt sich die Rechtslage zusammenfassen. Unterliegt ein Werk dem Urheberrecht, darf es nur der dazugehörige Künstler der Allgemeinheit anbieten. Das deutsche Urheberrechtsgesetz droht für die unerlaubte Verbreitung von geschützten Werken eine Gefängnisstrafe von bis zu 3 Jahren an. In der Schweiz liegt die Höchststrafe bei einem Jahr, in Österreich bei 6 Monaten.

Allerdings fällt es den zuständigen Behörden schwer, diese Strafen umzusetzen, wenn die Verbreitung über das Internet erfolgt. Die meisten deutschen Provider weigern sich nämlich noch, Verbindungsdaten zu speichern, die zur Identifizierung ihrer Kunden führen können. Das wird sich aber mit der Einführung der Vorratsdatenspeicherung ändern. Dieses Gesetz soll ab 2008 alle deutschen Provider zwingen, die Verbindungsdaten ihrer Kunden 6 Monate lang zu speichern. Damit wären auch Nutzer von Tauschbörsen schnell identifizierbar und müssten mit Besuch von der Polizei rechnen.

Freunde von Emule und Co. sollten sich also demnächst genau überlegen, ob sie sich nicht nach legalen Musikquellen umsehen wollen. Und davon gibt es mehrere: Webradio, freie Musik und mp3-Downloadplattformen.
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Kommentare
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PCFreund
04.06.2007 15:01
Es gibt wieder einen neuen Artikel. Wenn ihr oben auf "Zum Artikel" klickt, dann könnt ihr euch diesen durchlesen. Ergänzungen und nützlich Tipps zum Thema sind sehr erwünscht. Ihr könnt diese wie immer hier reinschreiben. :D
 
Fässchen
04.06.2007 15:30
Is ja fies! Mir wäre es lieber ohne dieses bald neue Gesetz! :cry:
 
dani_35
07.06.2007 11:29
Gibt es das gesetz in Österreich auch?
 
Gamienator
19.07.2007 14:11
Nur man vergisst eine Sache. Das Herunterladen der Musik ist Legal! Das weiterverbreiten ist illegal, weil der Anbieter für sein Angebot verantwortlich ist. Also muss man nur seinen Upload sperren, fertig ist die Sache.
 
Scorpion King
19.07.2007 17:57
Zitat:
Nur man vergisst eine Sache. Das Herunterladen der Musik ist Legal! Das weiterverbreiten ist illegal, weil der Anbieter für sein Angebot verantwortlich ist. Also muss man nur seinen Upload sperren, fertig ist die Sache.


aber auch das gilt nur bei downloads ohne copyright.
also denk nicht das es legal wäre, wenn du einfach bei filesharing-programmen (wie bearshare) den upload ausstellst und dann einfach dir musik ziehst, welche unter copyright steht.

norbär hat sich mal die mühe gemacht das wichtigste zum thema tauschbörsen zusammen zutragen:
http://www.pcfreunde.de/forum/thema-5935...n-u-a.html

besonderst hier ist der abschnitt "Hoch- oder runterladen – eine wichtige Unterscheidung" lesenswert.
 
Gamienator
19.07.2007 18:06
Diese Diskussion hatte ich schon mit vielen Leuten, auch mit Norbaer.

Uns hatte dann mal in der Schule ein Polizist besucht wegen Verkehr. Daraufhin hatten wir ihn gefragt, ob es legal ist Sachen zu downloaden. Er hat dazu ja Gesagt, nur der Verbreiten ist illegal. Selbst bei Urheber eschuetzte Sachen. Das downloaden ist legal, wenn man den upload abstellt ist es legal. Nur die Filesharing Programme sind ja darauf Programmiert, dass man 1 kb/s uploaden muss. Ich lerne mal Java etc. dann koennte ich das mal umaendern ^^
 
Scorpion King
19.07.2007 18:26
ja damit hatte der polizist ja auch recht.

myself hat folgendes geschrieben:
besonderst hier ist der abschnitt "Hoch- oder runterladen – eine wichtige Unterscheidung" lesenswert.


wie da schon drinsteht, wenn es sich z.B. um einen fernsehfilm handelt, also der schon öffentlich ausgestrahlt wurde, gelten andere gesetze, als wenn es sich um einen kinofilm dreht.
Zitat aus dem Link:
Zitat:
Wenn ein privater Nutzer zum Beispiel ein Musikstück aus einer Tauschbörse zieht, ist das erstmal eine „Vervielfältigung“. Wird die Kopie nur für private Zwecke gemacht, ist sie erlaubt – solange sie nicht von einer „offensichtlich rechtswidrig hergestellten Vorlage“ gemacht wurde. Ist es allgemein erkennbar, dass eine Datei nicht hätte kopiert werden dürfen, darf sie auch nicht herunter geladen werden.


also im klartext: wenn du weis, das der musiktitel oder der film illegal angeboten wird, darfst du ihn dir nicht laden.
 
morris
31.07.2007 11:30
Ich habe in diesem Artikel etwas über "Clickster" vermißt.

Das ist ein Gratis-Tool, mit dem man völlig legal Musik im Mp3-Format herunteladen kann und darf.

Titel oder Interpret eingeben, und "Clickster" sucht im Internet danach.
Downloaden und fertig.

Allerdings bekommt man mit "Clickster" nicht die brandneuesten Titel, aber wer eine Sammlung vervollständigen möchte, oder Titel sucht, die "er immer schon mal besitzen wollte", ist mit Clickster hervorragend beraten.
 
harido
07.01.2008 14:20
Oder einfach so:
http://www.einslive.de/multimedia/livest...m_mp3.html
1Live Stream :mrgreen: :mrgreen:
 
dani_35
09.01.2008 15:54
mann kann auch einfach das musikstück mit videograbber
bei youtube grabben ist soweit ich weis legal und kostet nichts.
ist dann ein flv file das man aber mit videograbber konverten kann.
 
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