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Harte Zeiten für eMule & Co. (Quelle: PCFreunde.de) |
Über Tauschbörsen wie eMule oder Soulseek geschützte Musik zu verbreiten, ist illegal. So einfach lässt sich die Rechtslage zusammenfassen. Unterliegt ein Werk dem Urheberrecht, darf es nur der dazugehörige Künstler der Allgemeinheit anbieten. Das deutsche Urheberrechtsgesetz droht für die unerlaubte Verbreitung von geschützten Werken eine Gefängnisstrafe von bis zu 3 Jahren an. In der Schweiz liegt die Höchststrafe bei einem Jahr, in Österreich bei 6 Monaten.
Allerdings fällt es den zuständigen Behörden schwer, diese Strafen umzusetzen, wenn die Verbreitung über das Internet erfolgt. Die meisten deutschen Provider weigern sich nämlich noch, Verbindungsdaten zu speichern, die zur Identifizierung ihrer Kunden führen können. Das wird sich aber mit der Einführung der Vorratsdatenspeicherung ändern. Dieses Gesetz soll ab 2008 alle deutschen Provider zwingen, die Verbindungsdaten ihrer Kunden 6 Monate lang zu speichern. Damit wären auch Nutzer von Tauschbörsen schnell identifizierbar und müssten mit Besuch von der Polizei rechnen.
Freunde von Emule und Co. sollten sich also demnächst genau überlegen, ob sie sich nicht nach legalen Musikquellen umsehen wollen. Und davon gibt es mehrere: Webradio, freie Musik und mp3-Downloadplattformen.