Es ist was faul im Staate Dänemark... äh, Schweden! Nachdem die Verteidiger im Fall der
Pirate Bay-Betreiber den Richter im ersten Verfahren der Befangenheit
beschuldigt hatten, war zunächst zur Prüfung dieses Vorwurfs eine Richterin bestimmt worden, die genauso
verdächtig erschien: Beide Robenträger sind Mitglieder zweier Organisationen zur Stärkung des Urheberrechts. Da sollte es doch eigentlich selbstverständlich sein, dass nicht ausgerechnet diese beiden über die Piraten zu Gericht sitzen sollten.
Nun gut, die prüfende Richterin wurde von dieser Aufgabe auch abgezogen, aber ihr Nachfolger kam nun ebenfalls zu dem
Ergebnis, dass von Befangenheit keine Rede gewesen sein könne. Das erstinstanzliche Urteil gegen die Pirate Bay-Jungs bleibt also bestehen. Wäre es endgültig, würden die drei Gefängnisstrafen bekommen. Davor steht aber noch die Berufung.
Interessant ist die Begründung, mit der der Befangenheitsantrag abgelehnt wurde: Das Urheberrecht sei Bestandteil der geltenden Gesetze und ein Richter könne nicht deshalb befangen sein, weil er sich für geltende Gesetze einsetzt.
Da muss man erst mal kurz überlegen, wenn man so etwas hört. Vielleicht verdeutlicht der Umkehrschluss das Problem: Ein Richter soll erst dann befangen sein, wenn er sich gegen geltende Gesetze einsetzt, sie also bricht oder zum Rechtsbruch aufruft? Und bis dahin ist alles gut?
Einspruch: Sind Gesetze nicht Auslegungssache? Ist nicht genau das Auslegen der Gesetze der Auftrag des Richters? Und wie wird seine Auslegung wohl ausfallen, wenn seine Meinung zum Streitthema offensichtlich schon vorher feststeht? Die letzte Frage dürfte das Verfahren beantwortet haben.